•  

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung des Angebots von Daya Lila


(1) Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Daya Lila, Neustiftgasse 5, 1070 Wien (im folgenden Daya Lila genannt), und den Nutzern der Dienste von Daya Lila. Die Nutzer können sowohl Rat geben (nachfolgend Kooperationspartner genannt) als auch Rat suchen (nachfolgend Kunden genannt). Daya Lila erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Daya Lila dem Nutzer mitteilen. Widerspricht der Nutzer der Änderung nicht, so erklärt er sein Einverständnis mit der erneuten Inanspruchnahme des Dienstes nach Ablauf von vier Wochen. 2. Wenn der Interessent die Dienste von Daya Lila für kostenpflichtige Leistungen nutzen möchte, wird ein Vertragsverhältnis nach dieser AGB begründet.


(2) Vertragsgegenstand

1. Daya Lila betreibt ein Beratungsforum, auf dem Telefongespräche in Bezug auf Hellsehen, Astrologie, Kartenlegen u.ä. geführt werden. Der Kooperationspartner beteiligt sich aktiv am Erfolg dieses Beratungsforums, indem er Leitungskapazitäten in Anspruch nimmt und mit den Anrufern in direkten anonymen telefonischen Kontakt tritt. Daya Lila steht weder für die Richtigkeit noch die Qualität der erteilten Auskünfte ein, hat von dem Inhalt der erteilten Auskünfte keine Kenntnis und prüft diese nicht auf ihre Richtigkeit. Die Beurteilung der Kompetenz der Kooperationspartner obliegt den Kunden selbst. 2. Zur Durchführung dieser Telefongespräche stellt Daya Lila ihre Dienste dem Kooperationspartner im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung. 3. Ein Auskunftsverhältnis begründet Rechte und Pflichten sowie Ansprüche aus erteilten Auskünften ausschließlich zwischen Kunden und Kooperationspartnern. Daya Lila überprüft die Identität und Geschäftsfähigkeit der Nutzer nicht. 4. Auskünfte sind nicht dazu geeignet und bestimmt, professionellen Rat von Angehörigen der entsprechenden Berufsgruppen zu ersetzen. Insbesondere dienen Auskünfte medizinischen, psychologischen, psychiatrischen, rechtlichen, steuerlichen, finanziellen oder wirtschaftlichen Charakters nur der unverbindlichen Vorabinformation. Die Befolgung von Ratschlägen aus einer Auskunft liegt außerhalb der Verantwortung des Kooperationspartners. Jeder Kunde handelt insofern auf eigene Verantwortung.


(3) Leistungen von Daya Lila

1. Gegenstand der Leistungen von Daya Lila ist das Zurverfügungstellen einer Vermittlungsplattform und die Vermittlung von Kontakten zwischen Kunden und Kooperationspartnern über verschiedene Kommunikationsmedien. Ein Anspruch auf die Nutzung der Plattform besteht nicht. 2. Daya Lila kann die Auswahl der zur Verfügung gestellten Themengebiete sowie Leistungen ergänzen oder verändern, um diese zu verbessern oder an technische Entwicklungen anzupassen, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzer und Daya Lila zumutbar ist. Daya Lila stellt das Vermittlungsangebot im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten zur Verfügung. Durch fortlaufende Wartung und Weiterentwicklung können die Nutzungsmöglichkeiten vorübergehend eingeschränkt oder unterbrochen werden. Ansprüche hieraus bestehen nicht. 3. Auskünfte sind kostenpflichtig. Der Endpreis besteht aus Verbindungsgebühren und Auskunftsentgelten. Die angegebenen Entgelte verstehen sich als Endpreise. Daya Lila legt die Verbindungsgebühren fest und ändert diese bei Bedarf. Daya Lila übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen, die Aufrechterhaltung und die technische Qualität der Kommunikation. Ein Anspruch auf Informationsvermittlung besteht nicht.


(4) Regeln für alle Nutzer

1. Minderjährigen ist die Nutzung des Dienstes nicht gestattet.

2. Die Nutzung des Dienstes darf nur im Rahmen der Legalität erfolgen. Sowohl der Kooperationspartner als auch der Nutzer wird keine Auskünfte anbieten oder nachfragen, die die Rechte Dritter verletzen, jugendgefährdenden oder rechtsextremistischen Inhalt haben, gegen geltendes Recht verstoßen oder täuschend, beleidigend, pornographisch, gewaltverherrlichend oder anstößig sind. Die angebotenen Dienste unterliegen zusätzlich den Vorschriften Teil 1 I. und II. des Verhaltenskodex des ''Vereins zur Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e. V.'' (FST).
3. Dem Kooperationspartner ist es nicht gestattet, über die Plattform von Daya Lila Werbung für Mehrwertdienste (0190er- bzw. 0900er-Nummern), andere Anbieter oder das eigene Geschäft zu treiben, sowie Kunden oder Berater von Daya Lila auf andere Mehrwertdienste (0190er- bzw. 0900er-Nummern), andere Anbieter oder die eigene (oder fremde) Festnetznummer abzuwerben.

Zuwiderhandlungen werden mit einer Konventionalstrafe von € 5.000,- geahndet und Daya Lila ist zum dauerhaften Ausschluss dieses Kooperationspartners von dem Beratungsforum berechtigt. Dem Kooperationspartner bleibt der Nachweis eines geringeren, Daya Lila der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4. Dem Kooperationspartner ist es nicht gestattet, den Service von Daya Lila für Werbezwecke oder zu Vertragsabschlüssen zu nutzen, die über die Auskunftsgespräche hinausgehen, außer es liegt dazu eine gesonderte schriftliche Vertragsvereinbarung vor.

 


(5) Zusatzregeln für Kooperationspartner (Berater)

1. Jeder Kooperationspartner muss sich unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Beschreibung aller Auswahlkriterien gesondert registrieren und Änderungen umgehend mitteilen. Daya Lila wird ihre Kooperationspartner in geeigneter Form präsentieren und auf Kundenanforderung einen telefonischen Kontakt zu einer bundesdeutschen, österreichischen oder schweizer Rufnummer herstellen.
2. Jeder Kooperationspartner ist verpflichtet, Auskünfte nach bestem Wissen und Gewissen zu geben, Zweifel hinsichtlich der Richtigkeit seiner Auskunft deutlich zu machen sowie Fragen aufgrund mangelnden Sachverstandes nicht zu beantworten. Der Kooperationspartner wird das geltende Recht, insbesondere berufsständische Vorschriften, die Gewerbeordnung, das Wettbewerbsrecht, strafrechtliche Vorschriften sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einhalten.
3. Der Kooperationspartner ist verpflichtet, während und nach Beendigung der freiberuflichen Mitarbeit über alle nicht allgemein bekannten geschäftlichen Angelegenheiten, sowohl gegenüber Außerstehenden als auch gegenüber anderen Mitarbeitern, die mit dem betreffenden Sachgebiet  nicht unmittelbar befasst sind, Verschwiegenheit zu wahren und somit  die Anweisung zur Geheimhaltung zu erfüllen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Verschwiegenheitsvereinbarung ist der Kooperationspartner verpflichtet, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von € 5.000,- an Daya Lila zu zahlen. Dem Kooperationspartner bleibt der Nachweis des Entstehens eines geringeren Schadens nachgelassen.


(6) Haftung von Daya Lila

Daya Lila haftet nicht für Auskünfte aus den vermittelten Gesprächen. Insbesondere haftet Daya Lila nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass fehlerhafte Auskünfte befolgt werden. Mindestumsätze werden nicht garantiert. Daya Lila haftet nur für typischerweise bei der Nutzung der von ihr bereitgestellten Plattform sowie der von ihr bereitgestellten sonstigen technischen Einrichtungen entstehenden Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Daya Lila oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Daya Lila beruhen.


(7) Haftung der Nutzer

1. Der Nutzer haftet für die missbräuchliche Nutzung der Dienste, Verstöße gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder vertragliche Obliegenheiten, soweit er diese zu vertreten hat. Der Nutzer hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch Mitbenutzer oder unbefugte Nutzung entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.
2. Der Nutzer stellt Daya Lila von allen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund verschuldeten Verhaltens des Nutzers wegen der Verletzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit diesem Vertrag geltend machen. Der Nutzer trägt alle daraus anfallenden Kosten der Rechtsverteidigung.


(8) Vergütung für Kooperationspartner

1. Daya Lila leitet die Auskunftsentgelte unter Einbehalt einer Gebühr für die Nutzung der Plattform und die sonstigen zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen an den Kooperationspartner weiter.
2. Soweit nicht anders vereinbart und vorbehaltlich steuerrechtlicher Anforderungen wird Daya Lila dem Kooperationspartner am Monatsende eine Abrechnung bereitstellen und den errechneten Forderungsbetrag nach Vorliegen der Carrier-Abrechnung (ca. 60 Tage nach dem Abrechnungszeitraum) auf sein Konto überweisen.
3. Eine Auszahlung erfolgt nur ab einem Mindestauszahlungsbetrag von € 30,-. Anderenfalls wird das Guthaben unverzinst einbehalten, bis zu einem Monatsende der Mindestauszahlungsbetrag erreicht ist. Nicht auszahlbare Guthaben erlöschen nach 6 Monaten, sofern der Vertrag nicht vorher gekündigt wird. Daya Lila ist zur Aufrechnung gegen alle unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüche des Kooperationspartners berechtigt.
4. Basis für die Abrechnung ist das vom Carrier gutgeschriebene Sharing. Dabei überwacht Daya Lila die Abrechnungen dieses Carriers, ist jedoch von dessen Abrechnungen abhängig.
5. Es werden nur die Gespräche abgerechnet, die die Zielrufnummer des Kooperationspartners auch tatsächlich erreicht haben.
6. Die Entrichtung von Steuern und Abgaben obliegt dem Kooperationspartner als eigene Angelegenheit selbst


(9) Nutzungsrechte

Der Kooperationspartner hat das Recht und die Pflicht, die von Daya Lila entwickelten und im Markt eingeführten Werbemittel (Logo, Markenname „Daya Lila“, Corporate Identitiy und Corporate Design) ausschließlich für das Beratungsforum und nur nach schriftlich bestätigter Absprache mit Daya Lila, jedoch in keinem Fall für Eigenwerbung, zu nutzen. Das Nutzungsrecht des Kooperationspartners besteht nur während der Dauer dieses Vertrages.


(10) Datenschutz

1. Daya Lila und der Kooperationspartner verpflichten sich zur Einhaltung des geltenden Datenschutzgesetzes, wonach ihnen untersagt ist, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten oder zu nutzen.
2. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit als Berater.


(11) Beendigung/Kündigung

1. Das Vertragsverhältnis kann jederzeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
2. Bei missbräuchlicher Nutzung der Dienste, insbesondere im Falle von Verstößen gegen Punkt 4 (Pflichten des Nutzers) oder bei begründetem Verdacht, können Nutzer von der Nutzung des Dienstes ausgeschlossen werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.
3. Das verbleibende Guthaben wird Daya Lila bei Vertragsbeendigung unter Abzug der hierdurch verursachten Kosten an den Kooperationspartner auszahlen. Die Auszahlung erfolgt durch Überweisung an eine bundesdeutsche, österreichische oder schweizer Bank.
4. Mit Beendigung dieses Vertrages erlöschen alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.


(12) Schlussbestimmungen

Alle eventuellen Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden im ordentlichen Rechtsweg entschieden. Gerichtsstand ist Wien.